Euroboden GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht München hat am 30.10.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen Euroboden GmbH eröffnet und den Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt (Az: 1509 IN 2357/23). HIER finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Insolvenz der Euroboden GmbH

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Insolvenz der Euroboden GmbH

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzantragsverfahren?

    Die Euroboden GmbH hat am 11.08.2023 beim Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Ursächlich dafür ist, dass das Unternehmen seine zukünftigen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen auf Grund der derzeitigen Krise auf dem deutschen Immobilienmarkt nicht vollständig nachkommen konnte.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.10.2023 wurde Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt.

    Der Berichtstermin wird am 29.01.2024 um 09:00 Uhr, in der Infanteriestraße 5, 80797 München, Sitzungssaal 202 stattfinden. Der Prüfungstermin wird am 11.03.2024, um 10:00 Uhr, in der Infanteriestraße 5, 80797 München, Sitzungssaal 202 stattfinden.

  2. Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Was sind seine Funktionen?

    Der vorläufige Gläubigerausschuss stellt ein Element der „Gläubigerautonomie“ dar. Seine Aufgaben bestehen darin, den vorläufigen Insolvenzverwalter zu unterstützen und die Interessen der Gläubiger:innen zu vertreten.

    Im Berichtstermin wird über die Bestätigung des bisherigen vorläufigen Gläubigerausschusses abzustimmen sein.

  3. Ich wurde zur Anmeldung meiner Forderung aufgefordert. An wen schicke ich meine Forderungsanmeldung?

    In den Gläubigerversammlungen der beiden Euroboden-Anleihen, ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ und ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM wurde jeweils die One Square Advisory Services S.a.r.l., Rue de Lausanne 17, CH-1201 Genf, zum Gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt. Infolge der Wahl ist der Gemeinsame Vertreter allein zur Anmeldung der aus den Euroboden-Anleihen resultierenden Forderungen berechtigt. Forderungsanmeldungen der einzelnen Anleihegläubiger sind nicht zulässig. Ansonsten sind Forderungsanmeldungen ausschließlich postalisch oder per E-Mail beim Insolvenzverwalter einzureichen.

  4. Welche Fristen muss ich einhalten, um meine Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden?

    Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 15.01.2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

    Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Forderungsanmeldungen sind somit auch nach Ablauf der Frist möglich. Verspätete Forderungsanmeldungen werden dann in einem besonderen Prüfungstermin zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Für die Prüfung von nachträglichen Forderungsanmeldungen erhebt das Insolvenzgericht in der Regel eine Gebühr in Höhe von 22,00 € pro Forderungsanmeldung. Wann dieser besondere Prüfungstermin stattfinden wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

    Zum Nachweis der Forderung sind geeignete Belege (Vertrag, Rechnung, Lieferschein, Mahnung, Titel etc.) zusammen mit der Forderungsanmeldung einzureichen.

  5. Ich habe keine Aufforderung zur Anmeldung meiner Forderungen erhalten. Woran liegt das?

    Dies kann verschiedene Gründe haben:

    1. Sie sind Anleihegläubiger und es wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt (s. unten bei „Informationen für Anleihegläubiger“).

      In diesem Fall ist ausschließlich der gemeinsame Vertreter berechtigt, die Forderungen aus den Inhaberschuldverschreibungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie können Ihre Forderung nicht selbst zur Insolvenztabelle anmelden.

    2. Sie haben eine nachrangige Forderung im Sinne des § 39 InsO

      Zunächst werden nur die Gläubiger im Rang des § 38 InsO aufgefordert ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Nachrangige Gläubiger (z.B. Darlehensgeber von Nachrangdarlehen) können ihre Forderung erst nach einer gesonderten Aufforderung des Insolvenzgerichts zur Insolvenztabelle anmelden. Ob eine solche Aufforderung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG erfolgen wird, ist zweifelhaft.

    3. Sie sind der Buchhaltung der Schuldnerin nicht als Gläubiger erfasst

      In diesem Fall wurden Sie vom Insolvenzverwalter nicht angeschrieben, weil dieser keine Kenntnis von Ihrer Forderung hatte. Wenn Sie glauben eine (nicht nachrangige) Forderung gegen die Euroboden GmbH zu haben, sollten Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

  6. Wie lange wird das Insolvenzverfahren dauern und wie hoch wird die Quote sein?

    Das ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen; Insolvenzverfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Abschlagszahlungen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Wir halten Sie informiert.

Informationen für Anleihegläubiger

  1. Gibt es einen Gemeinsamen Vertreter für die Inhaber der Schuldverschreibungen?

    In den Gläubigerversammlungen der beiden Euroboden-Anleihen, ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ und ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM am 27.11.2023 vor dem Insolvenzgericht München wurde jeweils die One Square Advisory Services S.a.r.L., Rue de Lausanne 17, CH-1201 Genf, durch Mehrheitsbeschluss zum Gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt.

  2. Wann können die Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den Inhaberschuldverschreibungen anmelden?

    Nunmehr ist allein der Gemeinsame Vertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren berechtigt. Der Gemeinsame Vertreter wird kurzfristig die Forderungsanmeldung für die Anleihegläubiger vornehmen. Forderungsanmeldungen einzelner Anleihegläubiger sind nicht mehr zulässig.

  3. An wen kann ich mich als Anleger:in mit meinen Fragen wenden?

    Die Anleihegläubiger können sich bei Fragen unter euroboden@onesquareadvisors.com an den Gemeinsamen Vertreter wenden. Der Gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger in regelmäßigen Abständen über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.

  4. Präsentation vom 27.11.2023

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